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Treppen-Unfälle
vermeiden.

Treppenunfälle vermeiden, Nutzungssicherheit erhöhen.

Die Nutzungssicherheit von Bauten und damit auch von Treppen und Geländern ist eine wichtige Grundlage jeder Baukonstruktion. Der Begriff der Nutzungssicherheit wurde in neuerer Zeit populär als eine der wesentlichen Anforderungen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie an Bauwerke und Bauelemente. 

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Das tut der Gesetzgeber gegen Treppenunfälle.

Im Rahmen der europäischen Harmonisierung haben die Landesbauordnungen diesen Begriff übernommen, ebenso die damit verbundenen Richtlinien für eine europaweit identische Beurteilung der Eigenschaften von Bauprodukten, und die Vorschriften über die Arbeitssicherheit in gewerblichen Betrieben bzw. in Arbeitsstätten mit besonderem Anspruch an die Rutschsicherheit von Verkehrsbereichen.

Bauordnungen enthielten schon immer Generalklauseln über die sichere Ausführung von Bauten; die Landesbauordnungen haben daher in ihren Anforderungen von vornherein festgelegt, dass „Anlagen… so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten (sind), dass die öffentliche Sicherheit… insbesondere Leben, Gesundheit…nicht gefährdet werden.“ (Beispiel deutsche MBO § 3). Ferner ist beispielsweise festgelegt, dass Treppen als erster Rettungsweg im Brandfall, je nach Art der Gebäude, in Bezug auf Brandschutz und Benutzung eine bestimmte Ausstattung haben müssen. Manche Bauordnungen oder Bautechnikverordnungen enthielten (oder enthalten nach wie vor) darüber hinaus grundsätzliche Vorschriften über die Ausführung einzelner Bauteile wie Treppen und Geländer, meist ergänzt durch detaillierte nationale Normen oder bautechnische Regeln, siehe DIN 18065, ÖNORM B 5371, OIB-Richtlinie 4.

 

 

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Die gesetzliche Treppensicherheit reicht meist nicht aus.

Die Bauordnungen und Normen legen jedoch nur Grenzmaße für Treppen und Geländer fest, sie bestimmen also beispielsweise, wie hoch Treppensteigungen in unterschiedlichen Bauten sein dürfen, wie tief der Auftritt mindestens zu sein hat, wie breit die Treppe, wie hoch das Geländer usw. Damit ist die vom Gesetzgeber geforderte Fürsorge für die „Sicherheit der Menschen, der Haustiere und der Güter…und die Interessen des Gemeinwohls“ erfüllt, also Mindestvoraussetzungen für den durchschnittlichen Benutzer; für die Anforderungen an besonders nutzungssichere Treppen sollte man jedoch die bestmöglichen Voraussetzungen schaffen, für welche einerseits die Normen, andererseits erfahrene Treppenbauer genug Informationen liefern sollten. Nur so lassen sich Treppenunfälle effektiv vermeiden.

 

So lassen sich Treppenunfälle vermeiden.

Allgemein gilt, dass für die Nutzungssicherheit von Treppen ein bequemes Steigungsverhältnis wichtig ist, ein stabiler und griffgerechter Handlauf, und eine gute Beleuchtung der gesamten Treppenanlage; darüber hinaus eine sicher begehbare Grundrissform der Treppe bzw. bei gewendelten Treppen eine harmnoische Verziehung der Stufen. Für Arbeitsstätten, Schwimmbäder usw. gelten besondere Richtlinien.

 

Informationen zu unserer Anti-Rutsch-Beschichtung für Treppen finden Sie hier:

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